Auch ambulante Pflege ist impfberechtigt
Wie der Landtagsabgeordnete Martin Haller mitteilt, können sich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste für die Corona-Schutzimpfung registrieren. Wer im Rahmen der ambulanten Pflege regelmäßig Kontakt mit älteren oder pflegebedürftigen Menschen hat, gehört nach der Bundesimpfverordnung damit ebenso wie Pflegekräfte in stationären Einrichtungen zur Gruppe der Personen mit der höchsten Impfpriorität. … Weiterlesen