Ehrenamtlichen Pfeiler unserer Gesellschaft auch in der Krise erhalten – Landesregierung spannt Schutzschild für Vereine

Zur heutigen Vorstellung des rheinland-pfälzischen Soforthilfe-Programms für Vereine erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Martin Haller:

„Rheinland-Pfalz ist seit jeher stolz darauf, das Land des Ehrenamts zu sein. In der Corona-Krise zeigt sich allerorten das starke Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. In viele Vereinskassen hat die Corona-Pandemie jedoch auch tiefe Löcher gerissen, zahlreiche Vereine kämpfen aufgrund ausbleibender Einnahmen ums Überleben. Bereits bei der Einbringung des Nachtragshaushalts hatte Finanzministerin Doris Ahnen daher Hilfen für Vereine angekündigt. Die Landesregierung hält nun Wort und spannt für die rund 38.000 Vereine in Rheinland-Pfalz einen 10 Millionen Euro schweren Schutzschirm auf. Das Landesprogramm richtet sich an gemeinnützige Vereine, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind. Wo sich aufgrund bestehender Verpflichtungen eine finanzielle Notlage abzeichnet, hilft das Land mit einem nicht-rückzahlbarem Zuschuss von bis zu 12.000 Euro. Die gut funktionierenden ehrenamtlichen Strukturen und die große Vielfalt des ehrenamtlichen Engagements sollen so auch über die Corona-Zeit hinaus erhalten bleiben.“

Haller weiter: „Die Vereinsstruktur in Rheinland-Pfalz ist überaus vielfältig, jeder zweite Rheinland-Pfälzer beziehungsweise jede zweite Rheinland-Pfälzerin ist in einem oder mehreren Vereinen aktiv. Durch ihre starke Mitgliederbasis sind viele dieser Vereine gut gerüstet, die Krise aus eigener Kraft zu überstehen. Mit dem landeseigenen Programm greift die Landesregierung gemeinnützigen Vereinen unter die Arme, die ihre laufenden Kosten wegen der Corona-Krise nicht mehr decken können. Vereine und Initiativen, die sich während der Corona-Pandemie in der Nachbarschaftshilfe engagieren, können zudem eine Projektförderung in Höhe von bis zu 500 Euro beantragen. Mehr als 200 Initiativen haben von dieser Möglichkeit bisher bereits Gebrauch gemacht. Soweit Vereine über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügen, können sie zur Abfederung von Liquiditätsengpässen Zuschüsse aus dem Soforthilfe-Programm des Bundes beantragen.“