Landeshilfen für Selbstständige und Unternehmen in Frankenthal und im Rhein-Pfalz-Kreis in der Corona-Krise

Selbstständige und Unternehmen, denen in der Corona-Krise die Einnahmen wegbrechen, können seit diesem Donnerstag auch die Soforthilfen des Landes beantragen. Der Abgeordnete Martin Haller (SPD) betont: „Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz haben umfangreiche Rettungsschirme aufgespannt. Nachdem das Antragsverfahren für die Bundesgelder bereits zu Beginn dieser Woche gestartet ist, können Betriebe und Selbstständige, die Hilfe brauchen, ab sofort auch die Landesmittel direkt bei ihrer Hausbank beantragen. Mit den Mitteln aus dem Bundes- und dem Landeshaushalt sollen Unternehmen gerettet und Arbeitsplätze erhalten werden.“

Der Abgeordnete Haller sagt: „In den vergangenen Tagen haben sich sehr viele Unternehmen und Selbstständige aus Frankenthal, dem Rhein-Pfalz-Kreis und darüber hinaus an mich gewandt, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine zum Teil existenzgefährdende Lage geraten sind. Ich freue mich, dass der Bund und das Land rasch weitreichende Hilfspakete umsetzen wollen. Nun muss es darum gehen, dass die Mittel schnell bei den Antragsstellern ankommen.“

Die Soforthilfen des Landes ergänzen die Bundeshilfen für Selbstständige, Freiberufler, kleine Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe. Im Rahmen des „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft“ der Ampel-Koalition werden zusätzliche Landesmittel insbesondere für mittelständische Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten bereitgestellt. Sie sollen bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes erhalten zuzüglich eines Landes-Zuschusses über 30 Prozent der Darlehenssumme. In Ergänzung zu den Bundeszuschüssen können Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten bei Bedarf Sofortdarlehen des Landes in Höhe von 10.000 Euro erhalten. Die Antragsstellung für die Corona-Soforthilfen des Landes sowie des Landeszuschusses erfolgt direkt über die eigene Hausbank. Die Bundesgelder für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz beantragt werden. Soloselbstständige und Freiberufler, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können, erhalten im Zuge des Bundespakets zudem einen erleichterten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung. Eine Vermögensprüfung entfällt; Ausgaben für Miete und Heizung werden in den ersten 6 Monaten übernommen.

Weitere Informationen zur Beantragung der Soforthilfen des Bundes und des Landes gibt es auf den Seiten des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums sowie der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.